Benötigte Unterlagen

Damit wir Ihr Haus möglichst kurzfritig an unsere Versorgungs- leitungen anbinden können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen/Angaben:

 
amtlicher Lageplan ihres Objektes im Maßstab 1:1000
 
komplette Bauzeichnung vom Keller bis zum Dach
inklusive Ansichten und Schnitte
 
Nutzung des Gebäudes
 
Wasserbedarf
 
Gas-/Wasser-Hausanschlußanträge formlos
 
Name/Anschrift
 
Anzahl der Wohneinheiten
 
     
Auszug aus der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen (BGSW)
 
Wasserhausanschlüsse
Hausanschlußpauschalen
 
Die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Veränderung des Teils eines Grundstücksanschlusses im Sinne des § 3 WAS, der sich nicht im öffentlichen Straßengrund befindet, sind nach Einheitssätzen zu erstatten.
 
Die Einheitssätze nach Absatz 1 betragen je laufenden Meter Rohrleitung
 
    € Netto € Brutto
(inkl. 7% USt.)
a) für die Herstellung und Anschaffung    
  Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 977,00 1.045,39
  Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 857,00 916,99
  Rohrleitungsbetrag je angefangenen Meter mit Erdarbeiten 57,00 60,99
  Rohrleitungsbetrag je angefangenen Meter ohne Erdarbeiten 42,00 44,94
     
b) für die Verbesserung und Veränderung    
  Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 977,00 1.045,39
  Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 857,00 916,99
  Rohrleitungsbetrag je angefangenen Meter mit Erdarbeiten 98,00 104,86
  Rohrleitungsbetrag je angefangenen Meter ohne Erdarbeiten 83,00 88,81

Wenn Sie die Bestimmungen der einschlägigen Satzungen genauer nachlesen wollen, dann können Sie diese hier einsehen.
 
...noch Fragen?
Für Ihren individuellen Hausanschluß wenden Sie sich direkt an Herrn Peiker:
peiker@stadtwerke-memmingen.de
Telefon: 08331 8556-116
   
     
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